Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Verwendet der Besteller eigene Geschäftsbedingungen und sind auch diese Vertragsinhalt geworden, so soll das Vertragsverhältnis gleichwohl Gültigkeit haben, auch wenn sich die Klauseln nicht entsprechen. Bei widersprechenden Klauseln soll sodann eine billige Regelung zwischen den Vertragsparteien erfolgen.
§ 2 Vertragsschluss / Änderungsvorbehalt
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. Die von uns angebotenen Waren werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen, Natursteinplatten, Leder, Textilien usw. bleiben vorbehalten.
(2) Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform, insbesondere Zeichnungen, Abbildungen, Maße oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(3) Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Wochen – bei Ausstellungsstücken innerhalb von drei Tagen – nach Eingang beim Verkäufer schriftlich abzulehnen.
(4) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor Offenbarung oder Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(5) Tritt der Besteller vom Vertrag zurück, so haben wir das Recht an Stelle der vereinbarten Vergütung abzüglich ggf. ersparter Aufwendungen oder durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft Erworbenen oder böswillig nicht Erworbenen pauschal 30 % der vereinbarten Vergütung (Rechnungsbetrag) zzgl. zu den ggf. bereits entstandenen Materialkosten abzuverlangen. Dem Besteller steht das Recht zu, nachzuweisen, dass wir keinen oder einen wesentlich geringeren Schaden im vorgenannten Sinne hatten.
§ 3 Zahlung
Unsere Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Erfolgt die Lieferung oder Leistung später als 4 Monate nach dem Vertragsschluss, verpflichten sich die Vertragspartner bei Änderung der Preisgrundlagen zu einer Anpassung. Unsere Rechnungen sind sofort netto zahlbar. Bei Teilleistungen können angemessene Vorauszahlungen verlangt werden. Im Verzugsfalle sind wir berechtigt je Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € und einen Verzugszins in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszins auf den Rechnungsbetrag zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
Nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen darf gegen unsere Forderungen aufgerechnet werden.
§ 4 Leistungshindernisse
Lieferfristen gelten von dem Tag an, an dem uns der Auftraggeber verbindliche Maße und Angaben gemacht hat. Fälle höherer Gewalt und unvorhergesehene Ereignisse, insbesondere Lieferprobleme unserer Vorlieferanten berechtigen uns zu entsprechend späteren Terminen oder teilweise zu leisten. Der Auftraggeber wird von einem Hindernis unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Soweit nur Einzelelemente der Küche bzw. des Gesamtauftrags von der verspäteten Lieferung betroffen sind, besteht das Rücktrittsrecht nur insoweit. Schadenersatzansprüche hieraus sind ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche gegen Andere werden abgetreten.
Werden die Lieferfristen durch uns mehr als 4 Wochen überschritten, so hat der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen mit der Erklärung, dass er nach deren fristlosen Ablauf vom Vertrag zurücktrete. Eine Nachfristsetzung ist entbehrlich, wenn der Besteller nachvollziehbar darlegt, dass er an der Vertragserfüllung wegen des Verzuges kein Interesse mehr hat.
Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.
§ 5 Abnahmeverzug
(1) Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
(2) Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer pro Monat 3 % des Bestellpreises ohne Abzüge als Lagerkosten zu zahlen.
(3) Bei Nachweis höherer Lagerkosten können diese verlangt werden.
(4) Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer Spedition bedienen.
(5) Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Abnahmeverzug kann der Verkäufer 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
(6) Im Übrigen bleiben dem Verkäufer, wie etwa auch bei Sonderanfertigung, die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
§ 6 Gewährleistung
Auf den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag über Lieferung und Einbau von Küchen und Küchenteilen findet das Werkvertragsrecht des BGB Anwendung, soweit sich nicht aus dem Folgenden abweichendes ergibt.
Verträge über einzelne Haushalts-/Elektrogeräte und Gebrauchtgeräte richten sich nach dem Kaufrecht des BGB.
Für mangelhafte Leistungen stehen wir auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BGB ein und gewähren nach unserer Wahl Nachbesserung, Minderung oder Ersatzlieferung.
Gelieferte Ware ist nach Erhalt sofort zu überprüfen. Mängelrügen sind uns unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Herstellerbedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farben sind in branchenüblichen Toleranzen zulässig, ebenso Änderungen, die technisch sinnvoll oder notwendig sind. Wir haften für weitergehende Schäden nur dann, wenn diese grob fahrlässig und vorsätzlich von uns verursacht wurden.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Waren gehen erst mit vollständiger Bezahlung als Eigentum auf den Erwerber über. Der Erwerber ist zu einer Weiterveräußerung nur unter Abtretung seines Kaufpreisanspruches an uns berechtigt. Alle erforderlichen Angaben und Unterlagen sind uns dann auszuhändigen. Die Berechtigung zum Weiterverkauf endet bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Bestellers.
§ 8 Schriftform
Sollte ein Teil des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die jeweilige unwirksame Klausel ist sodann durch eine billige Vereinbarung, die dem Interesse der Vertragsparteien möglichst nahekommt, zu ersetzen.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Alle Vertragsgestaltungen erfolgen auf der Grundlage des Rechtes der Bundesrepublik Deutschland
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist Siegburg, wenn der Besteller Vollkaufmann ist.